Rechtliches §202c StGB


ACHTUNG: Alle vorgestellten Programme sind sind nicht im Sinne von §202 c StGB zu benutzen ("Hackerparagraph"), sondern ausschließlich zu Bildungszwecken oder Forschung - Sicherheitsberatern, Testern, Professoren, Entwicklern und Admins zu benutzen! 


"HACKER / Scriptkiddies" sind aufgefordert diese Seite umgehend zu verlassen.

Insbesondere die Einführung des neuen § 202 c StGB
"Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten" (so genannter "Hackerparagraph") wird aus allen Richtungen heftig kritisiert.
Sicherheitsexperten kritisieren, dass durch die dann unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlungen, wie beispielsweise die Herstellung so genannter "Hacker-Tools", die notwendige Arbeit von Sicherheitsberatern, Testern, Professoren, Entwicklern und Admins kriminalisiert wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen